Vorsorge
Krankenversicherung
Hauptbausteine der privaten Krankenversicherung
Die Sonderklasseversicherung beinhaltet alle Leistungen, die eine stationäre Behandlung im Spital betreffen. Sie garantiert im Falle eines Krankenhausaufenthalts einen wesentlich größeren Komfort, als die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckte allgemeine Klasse.
- Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer
- bessere Zimmerausstattung: TV, Dusche und Telefon und freie Menüwahl
- Besuchszeiten auf Sonderklasse-Stationen sind flexibler als auf allgemeinen Stationen
Vor allem darf der zeitliche Aspekt bei Behandlungen von Gesundheitsstörungen nicht unerwähnt bleiben. Eine lange und schmerzhafte Wartezeit auf eine Operation wünscht sich niemand!
Unter dem ambulanten Tarif versteht man jene medizinischen Leistungen, die üblicherweise außerhalb des Krankenhauses erbracht werden. Werden derartige Leistungen beispielsweise von einem Wahlarzt durchgeführt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur einen geringen Teil der Kosten. In den meisten Tarifen wird – sobald die Pflichtversicherung einen Teil vergütet hat – der Rest bis zu 100% von der ambulanten Privatversicherung übernommen. Dieser Betrag ist jeweils mit einem Jahreshöchstsatz gedeckelt.
Kosten für:
- Physio- oder psychotherapeutische Behandlungen
- Wahlärzte (oftmals bestimmte Fachbereiche) für Schul- und Ganzheitsmedizin
- Ambulante Operationen
- Diverse Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme: gesetzliche Gesundenuntersuchung)
- Medikamente
- Rezeptgebühren
- Heilbehelfe (Kontaktlinsen, Brillen, Krücken, etc.)
Es gibt große Unterschiede beim Deckungsumfang: Medikamente, Heilbehelfe, Physiotherapie, etc.
Die Zahnzusatzversicherung vergütet Kosten für Zahnbehandlung inkl. Zahnextraktionen, Zahnröntgen und Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierungen, die nicht oder nicht zur Gänze von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
Die üblichen Vergütungssätze sind hierbei 50%, 60% bzw. 80% der Behandlungskosten (= vom Rechnungsbetrag), maximiert mit dem Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt bzw. mit dem vereinbarten maximalen Höchstsatz pro Jahr. Es ist hierbei zu beachten, dass der volle Leistungsumfang in vielen Fällen nicht sofort nach Abschluss der Versicherung zur Verfügung steht. Zumeist ist eine Leistung erst nach einer Wartezeit von mitunter mehreren Monaten versichert und ist diese darüber hinaus mit der zur Verfügung stehenden Summe begrenzt. Diese Summe wiederum steigt in vielen Fällen jährlich an, sodass meist erst ab dem dritten oder bei manchen Anbietern auch erst ab dem fünften Jahr die vollumfängliche Versicherungsdeckung erreicht ist.
Die private Zahnzusatzversicherung kann in Österreich nicht als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, sondern muss diese immer gemeinsam mit einem Sonderklassevertrag oder ambulanten Tarif kombiniert werden
Wichtig ist, sich zu überlegen welche Arten der Zusatzversicherung Sie abdecken möchten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung und kalkulieren Ihr individuelles Angebot.
Bei Krankenhausaufenthalten werden für Patienten in der allgemeinen Klasse täglich Verpflegungskostenbeiträge verrechnet. Bis zu maximal 28 Tagen Spitalsaufenthalt pro Jahr fallen diese Kosten an.
Mit der Leistung des Versicherungsunternehmens aus dem Versicherungsbaustein „Spitalgeld“ können diese Kosten im Falle eines Spitalsaufenthalts vom Versicherten bezahlt werden.
- Spitalgeld wird nur für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts gezahlt.
- Unfalltagegeld wird nur bei Krankenhausaufenthalten infolge eines Unfalles gezahlt.
Das so genannte „Taggeld“ erhalten Sie für jeden Krankheitstag.
Mit dem Taggeld sollen entgangene Zulagen, Trinkgelder, Diäten oder Überstunden abgesichert werden.
Besonders für Selbständige kann das Taggeld sehr wichtig sein, da durch diese Versicherungsleistung der Verdienstausfall im Falle einer Krankheit kompensiert werden kann.
Für Unternehmer ist jedoch jedenfalls der Vergleich oder eine Kombination mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung zu empfehlen.
Entgeltfortzahlung bei Krankenständen für Angestellte – Entgeltausfall für Unternehmer und Selbstständige
In Österreich erfolgt die Entgeltfortzahlung bei Krankenständen bis zu 42 Tagen durch den Dienstgeber. Ab dem 43. Tag wird von der Gesundheitskasse Krankengeld geleistet. Als Angestellter ist der Verdienst daher auch nach einem Unfall oder bei einer Krankheit abgedeckt.
Für Unternehmer, Existenzgründer und manch andere Berufsgruppen besteht diese Absicherung des Einkommens jedoch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang.
Mit dem Taggeld aus der Zusatzversicherung kann vermieden werden, dass es infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit bei solchen Personen zu einer finanziellen Schieflage kommt.
Ablebensversicherung