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Versicherungsmakler?­ Warum eigentlich?

Der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit, die an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden ist.

Wer ist sein Auftraggeber? Wem ist er verpflichtet? Wie ist seine Rechtsstellung zum Kunden? Ist der Versicherungsmakler mein Berater oder jener der Versicherung?

Er ist ein unabhängiger Experte in sämtlichen Versicherungsfragen, d.h. er arbeitet nicht für eine einzelne Versicherung. Der Versicherungsmakler ist gesetzlich der „Bundes-Genosse“ des Kunden und damit grundsätzlich der Kundenseite zugeordnet. Er ist gesetzlich verpflichtet, seinem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

Was sind die Aufgaben des Versicherungsmaklers? Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler in der Praxis ab?
  • angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden
  • Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes
  • Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
  • Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen
  • Unterstützung im Schadensfall
Warum ist es von Vorteil, wenn mich ein unabhängiger Versicherungsmakler betreut?

Er achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am besten entspricht. Im Einzelfall ergänzt und verbessert der Versicherungsmakler den am Markt angebotenen Versicherungsschutz durch individuelle Vereinbarungen mit speziellen Klauseln.

Der Versicherungsmakler erstellt eine angemessene Risikoanalyse, die eine eingehende Untersuchung und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbesondere alle Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden.

Auf Basis dieser Risikoanalyse erstellt er ein angemessenes Deckungskonzept. Der Auftraggeber entscheidet dann mit Hilfe seines fachmännischen Rates, welche Risiken versichert werden sollten.

An Hand des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der Versicherungsmakler die am Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei er auch deren Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht berücksichtigt.

Schließlich hilft der Versicherungsmakler im Schadensfall zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen und schaut so, dass der Kunde zu seinem Recht kommt.

Wir arbeiten für dich und nicht für die Versicherung!

Der Versicherungsmarkt ist ständigen Veränderungen unterworfen. Da den Durchblick zu bewahren wird auch für sehr engagierte Konsumenten und Unternehmer sehr schwierig bzw. nicht möglich. Ständig wechselnde Angebote, Gesetzesänderungen, undurchsichtige Versicherungsbedingungen überfordern den Kunden.

Egal ob angestellter Vertreter, selbständiger Versicherungsagent, sie alle sind rechtlich der Versicherung zuzurechnen.
Nicht so beim unabhängigen Versicherungsmakler, denn dieser ist gesetzlich zur absoluten Unabhängigkeit verpflichtet. Nur der Kunde ist sein Auftraggeber. Es untersteht den strengen Richtlinien des österreichischen Maklergesetzes.

Wir sind völlig unabhängig von Versicherungen und Banken und suchen für Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz, genau nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Wir kennen den heimischen Markt sehr gut und wissen um die Besonderheiten der einzelnen Angebote. Wir suchen den geeigneten Anbieter für Ihren Bedarf, der in puncto:

  1. Qualität
  2. Preis
  3. Leistung

für Sie am besten passt!

Immer wieder kommt es im Schadensfall zu Problemen. Hier unterstützen wir Sie als Versicherungsmakler fachlich, und wenn notwendig, empfehlen wir Ihnen auch rechtliche Schritte gegen einen Versicherer, sollte dieser sein Leistungsversprechen nicht einlösen und Sie eine Rechtsschutzversicherung auch für Versicherungsstreitigkeiten abgeschlossen haben.

  • 28. Die Interessenwahrung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 und gemäß § 27 Abs. 1 umfasst die Aufklärung und Beratung des Versicherungskunden über den zu vermittelnden Versicherungsschutz sowie insbesondere auch folgende Pflichten des Versicherungsmaklers:

Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes sowie Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 137g GewO 1994;

Beurteilung der Solvenz des Versicherers im Rahmen der einem Makler zugänglichen fachlichen Informationen;

Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei sich die Interessenwahrung aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf bestimmte örtliche Märkte oder bestimmte Versicherungsprodukte beschränken kann, sofern der Versicherungsmakler dies dem Versicherungskunden ausdrücklich bekanntgibt;

Bekanntgabe der für den Versicherungskunden durchgeführten Rechtshandlungen sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Versicherungskunden, sofern sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheins (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie;

Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze);

Unterstützung des Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Versicherungskunden wesentlichen Fristen;

laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Hilfreiche Punkte im Schadensfall

Die Schadenminderungspflicht ist eine wichtige gesetzliche Verpflichtung. Natürlich wird nicht erwartet, dass Sie sich wagemutig in die Flammen stürzen, um diese zu löschen. Sie sollten aber auch nicht sinnierend vor Ihrem brennenden Haus sitzen und das Flammenmeer als Schauspiel genießen (auch das gab es schon – und nicht nur bei Kaiser Nero im alten Rom!), sondern raschestmöglich Hilfe organisieren.

Zu empfehlen ist, bereits in dieser Phase die professionelle Unterstützung eines Versicherungsmaklers
zu beanspruchen. Das gilt übrigens auch für alle weiteren Punkte. Für die Schadenmeldung an die Versicherung bereitet er die notwendigen Unterlagen so vor, wie
sie der Schadenreferent erwartet. Verkürzte oder ausufernde Darstellungen führen im schlimmsten Fall zu überflüssigen Diskussionen mit der Versicherung, ebenso wie laienhafte Formulierungen. Es ist wie das Zusammentreffen eines Franzosen und eines Engländers: Wenn jeder nur seine Sprache spricht, werden sie einander nie verstehen.

Auch die Auskunftspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung; der Verstoß dagegen könnte die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreien.

Diese muss sie allerdings innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Ist es notwendig, Schäden sofort zu beheben, etwa um weitere und größere Schäden zu vermeiden, dokumentieren Sie zuvor mit Aufzeichnungen und Fotos den Umfang und die Art der Schäden und bewahren Sie beschädigte Teile für die Besichtigung auf.

Dazu gehören z. B. Pläne und Kostenvoranschläge, Unterlagen aus der Buchhaltung, Auflistungen beschädigter Sachen. Vergleichsangebote von Versicherungen sind nur seriös, wenn sie Ihnen ausreichend Zeit zum Überprüfen und Überlegen geben.

Manchmal ist ein mäßiger Vergleich besser als ein verlorener Prozess! Ihre Versicherungsverträge können zwar keine Schäden verhindern. Sie können aber – ähnlich dem Airbag in Ihrem Auto – die Wucht eines Schadens erheblich verringern. Ein Experte an Ihrer Seite gibt Ihnen die Gewissheit, dass dieser Airbag zum richtigen Zeitpunkt aufgeht! Und denken Sie immer daran: Eine Versicherung ist nur die zweitbeste Möglichkeit. Die beste ist es, weiterhin mit ausreichend Sorgfalt und gesundem Sachverstand zu handeln. Für die dann verbleibenden, unvermeidbaren Schäden sind Versicherungen eine sehr gute Lösung!

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